faq.png
Fragen und Antworten
Wer kann einen Antrag stellen? Drucken

Eine Förderung erhalten kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Betriebssitz in Niedersachsen.

Privatpersonen können keinen Antrag stellen. 

 

kmu_definition_klein.jpgWer ein kleines und mittleres Unternehmen ist, wird von der Europäischen Union definiert:
(siehe unten : FAQs: Wie groß ist ein KMU?)
Wenn Sie Beteiligungen an anderen Unternehmen oder andere Unternehmen Beteiligungen an Ihrem Unternehmen haben, dann kontaktieren Sie bitte Ihre Regionale Anlaufstelle. Hinweise zur Berechnung Ihrer Unternehmensgröße können Sie auch der Broschüre "Die neue KMU-Definition" entnehmen.

 

Kleine und mittlere Unternemen

  • beschäftigen weniger als 250 MitarbieterInnen und haben einen Jahresumsatz von weniger als 50 Mio. Euro
  • oder
  • beschäftigen weniger als 250 MitarbeiterInnen und haben eine Bilanzsumme von weniger als 43 Mio. Euro. 
 
Was wird gefördert? Drucken

Gefördert wird die berufliche Weiterbildung von einzelnen Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und von Betriebsinhaberinnen und -inhabern von Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten. Eine Förderung von Privatpersonen ist nicht möglich.

 

Die Weiterbildung muss sich auf

  • die Vermittlung von beruflichen Fachkenntnissen und/oder
  • die Vermittlung von methodischen Kenntnissen und/oder
  • die Stärkung der Sozialkompetenz im Beruf beziehen. 

 

Darüber hinaus muss die Qualifizierung zur Anpassung des Unternehmens an den Strukturwandel dienen.

 
Wie hoch ist die Förderung? Drucken

Die Förderung erfolgt in Höhe eines Zuschusses zu den Kosten der Weiterbildung. Gefördert werden die tatsächlichen Ausgaben für die Weiterbildung bis zu einer Höhe von 20,00 Euro pro Stunde und TeilnehmerIn.

Über die Höhe der Förderung entscheidet die Regionale Anlaufstelle auf der Grundlage des Antrags und der Richtlinienbestimmungen.

 

Die Höhe des Zuschusses hängt auch von der Höhe der Freistellung ab. Dabei können sich die antragstellenden Unternehmen aussuchen, ob sie die/den Mitarbeiterin/Mitarbeiter für die Weiterbildung freistellen oder die Unterrichtszeit nicht als Arbeitszeit angerechnet wird.

 

Freistellung bedeutet, dass der Lohn bzw. Gehalt für den Beschäftigten während der Zeit der Weiterbildung weitergezahlt wird. Der Beitrag des Unternehmens besteht bei einer Freistellung demnach aus den Freistellungskosten und aus der Zahlung eines Direktbeitrages von mindestens 10% der Weiterbildungskosten. Erfolgt keine Freistellung, dann erhöht sich der finanzielle Direktbeitrag, den das Unternehmen zu tragen hat. 

 

Beispiel: Die Qualifizierung kostet 1000 Euro und dauert 100 Zeitstunden. Frau Musterfrau soll an der Qualifizierung teilnehmen.

 

Fall 1. Es erfolgt eine Freistellung. Die Weiterbildung findet während der Arbeitszeit der Mitarbeiterin statt. Das Unternehmen zahlt den Lohn der Mitarbeiterin während der Qualifizierung weiter. Für Frau Musterfrau fallen Freistellungskosten von 800 Euro an.

Der Beitrag des Unternehmens besteht in diesem Fall aus den Freistellungskosten von 800 Euro und aus der Zahlung eines Direktbeitrages von mindestens 10% der Weiterbildungskosten, hier 100 Euro. Als Förderung erhält das Unternehmen 900 Euro.


Fall 2. Es erfolgt keine Freistellung. Die Qualifizierung ist zwar betrieblich veranlasst, der Lohn der Mitarbeiterin wird während der Qualifizierungszeit aber nicht weitergezahlt.

In diesem Fall besteht der Beitrag des Unternehmens nur aus dem finanziellen Direktbeitrag in Höhe von 500 Euro, da die Freistellungskosten entfallen. Als Förderung erhält das Unternehmen einen Zuschuss von 500 Euro.

 

Es gibt jedoch noch weitere Bestimmungen zu beachten. So ist z.B. die Maximalförderung je Betrieb in Abhängigkeit vom Fördergebiet unterschiedlich.

Für eine genaue Ermittlung Ihrer Förderhöhe nehmen Sie deshalb bitte Kontakt zu Ihrer Regionalen Anlaufstelle auf.

 
Was bedeutet Freistellung? Drucken

Freistellung bedeutet, dass der Lohn bzw. Gehalt für den Beschäftigten während der Zeit der Weiterbildung weitergezahlt wird.

Die antragstellenden Unternehmen können sich aussuchen, ob sie die/den Mitarbeiterin/Mitarbeiter für die Weiterbildung freistellen oder die Unterrichtszeit nicht als Arbeitszeit angerechnet wird. 

Bei berufsbegleitenden Schulungen am Abend oder am Wochenende ist eine Freistellung möglich, wenn der Arbeitgeber diese Schulungszeit als Arbeitszeit anrechnet. 

 

2009_07_20_bestaetfreistellkosten_mu_klein.jpgBeispiel: Die Qualifizierung kostet 1000 Euro und dauert 100 Zeitstunden. Frau Musterfrau soll an der Qualifizierung teilnehmen.

Fall 1. Es erfolgt eine Freistellung. Die Weiterbildung findet während der Arbeitszeit der MitarbeiterInnen statt. Das Unternehmen zahlt die Löhne der MitarbeiterInnen während der Qualifizierung weiter. Nehmen wir an, dass für Frau Musterfrau  Freistellungskosten in Höhe von 800 Euro anfallen.

Der Beitrag des Unternehmens besteht in diesem Fall aus den Freistellungskosten von 800 Euro und aus der Zahlung eines Direktbeitrages von mindestens 10% der Weiterbildungskosten, hier 100 Euro. Als Förderung erhält das Unternehmen 900 Euro.

 

Fall 2: Es erfolgt keine Freistellung. Die Qualifizierung ist zwar betrieblich veranlasst, die Löhne der MitarbeiterInnen werden während der Qualifizierungszeit aber nicht weitergezahlt.

In diesem Fall besteht der Beitrag des Unternehmens nur aus dem finanziellen Direktbeitrag in Höhe von 500 Euro, da die Freistellungskosten entfallen. Als Förderung erhält das Unternehmen einen Zuschuss von 500 Euro.

 

Wenn Sie Ihre MitarbeiterInnen für die Qualifizierung freistellen, dann müssen Sie nach Abschluss der Qualifizierung die Freistellung auf eigenem Briefpapier bestätigen. Laden Sie sich dazu die Datei "Freistellungsbestätigung" hier herunter , drucken Sie die Datei auf Ihrem Briefpapier aus und schicken diese zusammen mit Ihrem Antrag an Ihre Regionale Anlaufstelle.  

 
Wie groß ist ein KMU? Drucken

Wer ein kleines und mittleres Unternehmen ist, wird von der Europäischen Union definiert:

kmu_definition_klein.jpgKleine und mittlere Unternemen

  • beschäftigen weniger als 250 MitarbieterInnen und haben einen Jahresumsatz von weniger als 50 Mio. Euro
  • oder
  • beschäftigen weniger als 250 MitarbeiterInnen und haben eine Bilanzsumme von weniger als 43 Mio. Euro.

 

Bei der Größenermittlung werden auch Partnerunternhmen und verbundene Unternehmen mitgezählt. Wenn das antragstellende Unternehmen also Beteiligungen an anderen Unternehmen besitzt oder andere Unternehmen an dem antragstellenden Unternehmen beteiligt sind, dann müssen alle Größen addiert werden.

Sollte dieses bei Ihnen der Fall sein, dann nehmen Sie bitte Kontakt zu Ihrer Regionalen Anlaufstelle auf.  

 
Eine Weiterbildung wird in Niedersachsen nicht angeboten. Ist eine Förderung möglich? Drucken

Wenn eine Weiterbildung inhaltlich oder zeitlich passend nicht in Niedersachsen angeboten wird, kann in begründeten Fällen von der Regelung abgewichen werden.

Lassen Sie sich hierzu bitte durch eine der regionalen Anlaufstellen beraten.

 
Gibt es in Niedersachsen einen Bildungsscheck? Drucken

Bildungsscheck NRW - Mit Bildungsschecks werden berufliche Weiterbildungen in Nordrhein-Westfalen unterstützt.

 

Dieses Förderprogrann gibt es in Niedersachsen nicht. Dafür hat das Land Niedersachsen das Förderprogramm "IWiN - Individuelle Weiterbildung in Niedersachsen", über das Sie sich auf dieser Seite informieren.

 

 

weiter …