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Die Förderung erfolgt in Höhe eines Zuschusses zu den Kosten der Weiterbildung. Gefördert werden die tatsächlichen Ausgaben für die Weiterbildung bis zu einer Höhe von 20,00 Euro pro Stunde und TeilnehmerIn.
Über die Höhe der Förderung entscheidet die Regionale Anlaufstelle auf der Grundlage des Antrags und der Richtlinienbestimmungen.
Die Höhe des Zuschusses hängt auch von der Höhe der Freistellung ab. Dabei können sich die antragstellenden Unternehmen aussuchen, ob sie die/den Mitarbeiterin/Mitarbeiter für die Weiterbildung freistellen oder die Unterrichtszeit nicht als Arbeitszeit angerechnet wird.
Freistellung bedeutet, dass der Lohn bzw. Gehalt für den Beschäftigten während der Zeit der Weiterbildung weitergezahlt wird. Der Beitrag des Unternehmens besteht bei einer Freistellung demnach aus den Freistellungskosten und aus der Zahlung eines Direktbeitrages von mindestens 10% der Weiterbildungskosten. Erfolgt keine Freistellung, dann erhöht sich der finanzielle Direktbeitrag, den das Unternehmen zu tragen hat.
Beispiel: Die Qualifizierung kostet 1000 Euro und dauert 100 Zeitstunden. Frau Musterfrau soll an der Qualifizierung teilnehmen.
Fall 1. Es erfolgt eine Freistellung. Die
Weiterbildung findet während der Arbeitszeit der Mitarbeiterin
statt. Das Unternehmen zahlt den Lohn der Mitarbeiterin während
der Qualifizierung weiter. Für Frau Musterfrau fallen
Freistellungskosten von 800 Euro an.
Der Beitrag des Unternehmens besteht in diesem
Fall aus den Freistellungskosten von 800 Euro und aus der Zahlung eines
Direktbeitrages von mindestens 10% der Weiterbildungskosten, hier 100
Euro. Als Förderung erhält das Unternehmen 900 Euro.
Fall 2. Es erfolgt keine Freistellung. Die Qualifizierung ist zwar betrieblich
veranlasst, der Lohn der Mitarbeiterin wird während der
Qualifizierungszeit aber nicht weitergezahlt.
In
diesem Fall besteht der Beitrag des Unternehmens nur aus dem
finanziellen Direktbeitrag in Höhe von 500 Euro, da die
Freistellungskosten entfallen. Als Förderung erhält das Unternehmen einen Zuschuss von 500 Euro.
Es gibt jedoch noch weitere Bestimmungen zu beachten. So ist z.B. die Maximalförderung je Betrieb in Abhängigkeit vom Fördergebiet unterschiedlich.
Für eine genaue Ermittlung Ihrer Förderhöhe nehmen Sie deshalb bitte Kontakt zu Ihrer Regionalen Anlaufstelle auf.
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