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Die Förderung erfolgt in Höhe eines Zuschusses zu den Kosten der Weiterbildung. Gefördert werden die tatsächlichen Ausgaben für die Weiterbildung bis zu einer Höhe von 20,00 Euro pro Stunde und TeilnehmerIn. Über die Höhe der Förderung entscheidet die Regionale Anlaufstelle auf der Grundlage des Antrags und der Richtlinienbestimmungen.
Die Höhe des Zuschusses hängt auch von der Höhe der Freistellung ab. Dabei können sich die antragstellenden Unternehmen aussuchen, ob sie die/den Mitarbeiterin/Mitarbeiter für die Weiterbildung freistellen oder die Unterrichtsstunden nicht als Arbeitszeit angerechnet werden.
Freistellung bedeutet, dass der Lohn bzw. Gehalt für den Beschäftigten während der Zeit der Weiterbildung weitergezahlt wird. Der Beitrag des Unternehmens besteht bei einer Freistellung demnach aus den Freistellungskosten und aus der Zahlung eines Direktbeitrages von mindestens 10% der Weiterbildungskosten. Erfolgt keine Freistellung, dann erhöht sich der finanzielle Direktbeitrag entsprechend.
Beispiel: Die Qualifizierung kostet 1000 Euro und dauert 100 Zeitstunden. Frau Musterfrau soll an der Qualifizierung teilnehmen.
1. Es erfolgt eine Freistellung. Die Weiterbildung findet während der Arbeitszeit der Mitarbeiterin statt. Das Unternehmen zahlt den Lohn der Mitarbeiterin während der Qualifizierung weiter. Für Frau Musterfrau fallen Freistellungskosten von 800 Euro an. Der Beitrag des Unternehmens besteht in diesem Fall aus den Freistellungskosten von 800 Euro und aus der Zahlung eines Direktbeitrages von mindestens 10% der Weiterbildungskosten, hier 100 Euro. Als Förderung erhält das Unternehmen 900 Euro. 2. Es erfolgt keine Freistellung. Die Qualifizierung ist zwar betrieblich veranlasst, der Lohn der Mitarbeiterin wird während der Qualifizierungszeit aber nicht weitergezahlt. In diesem Fall besteht der Beitrag des Unternehmens nur aus dem finanziellen Direktbeitrag in Höhe von 500 Euro, da die Freistellungskosten entfallen. Als Förderung erhält das Unternehmen einen Zuschuss von 500 Euro.
Es gibt jedoch noch weitere Bestimmungen zu beachten. So ist z.B. die Maximalförderung je Betrieb in Abhängigkeit vom Fördergebiet unterschiedlich. Für eine genaue Ermittlung Ihrer Förderhöhe nehmen Sie deshalb bitte Kontakt zu Ihrer Regionalen Anlaufstelle auf.
Zielgebiet Konvergenz
Die Förderung erfolgt in Form einen nicht rückzahlbaren Zuschusses zu den Kosten der Weiterbildung einer/eines Beschäftigten, der an das Unternehmen nach Ende der Maßnahme gezahlt wird.
Der ESF-Fördersatz beträgt maximal 70% der zuwendungsfähigen Ausgaben (Qualifizierungskosten und Freistellungskosten) für Beschäftigte und Betriebsinhaber, deren KMU den Betriebssitz im Zielgebiet Konvergenz hat. Es ist eine Höchstförderung von 90% der Qualifizierungskosten möglich.
Die Förderhöhe beträgt innerhalb eines Kalenderjahres pro Unternehmen maximal 3000€.
Im Antragsformular benennt das antragstellende Unternehmen die Dauer der Qualifizierung und die Kosten. Gefördert wird die Weiterbildung bis zu einer Höhe von 20,00 pro (Zeit-) Stunde und Teilnehmer/in.
Bei Berechnung der Förderhöhe müssen die Regionalen Anlaufstellen die geltenden Vorschriften der EU beachten, insbesondere die Freistellungsverordnung für Ausbildungsbeihilfen.
Zielgebiet RWB - (Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigte)
Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses zu den Kosten der Weiterbildung einer/eines Beschäftigten, der an das Unternehmen nach Ende der Maßnahme ausgezahlt wird.
Der ESF-Fördersatz beträgt maximal 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben (Qualifizierungskosten und Freistellungskosten) für Beschäftigte und Betriebsinhabern, deren KMU den Betriebssitz im Zielgebiet RWB hat. Es ist eine Höchstförderung von 90% der Qualifizierungskosten möglich.
Die Förderhöhe beträgt innerhalb eines Kalenderjahres pro Unternehmen maximal 2000€.
Im Antragsformular benennt das Antragstellende Unternehmen die Dauer der Qualifizierung und die Kosten. Gefördert wird die Weiterbildung bis zu einer Höhe von 20,00€ pro (Zeit-) Stunde und Teilnehmer/in.
Bei der Berechnung der Förderhöhe müssen die Regionalen Anlaufstellen die geltenden Vorschriften der EU beachten, insbesondere die Freistellungskosten für Ausbildungsbeihilfen. |
