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Förderung
Aktuelles Drucken

Antragstellung - Welche Unterlagen sind bei Antragsstellung einzureichen?

 

1. Immer einzureichen sind:

- AKTUELLES Antragsformular (VOLLSTÄNDIG ausgefüllt, bitte im Download-Bereich herunterladen)

- Angaben zum Kurs: Kursbeschreibung mit Inhalten, Kurspreis, Kursdauer in Zeit- und/oder Unterrichtsstunden, Starttermin, Endtermin, Kursort und Name und  Anschrift des Bildungsträgers (z.B. Angebot des Bildungsträgers, Flyer des Bildungsträgers, Schreiben des Bildungsträgers usw.)

 

2. Wenn der/die Mitarbeiter/-in freigestellt wird: (vgl. Antragsformular Frage 27 und 28)

- Gehaltsnachweis aus dem Vormonat der Antragstellung (z.B. Datev-Nachweis, Nachweis durch Steuerberater usw.)

 

3. Wenn die Qualifizierung außerhalb Niedersachsens stattfindet, ist durch den Antragsteller zu bestätigen, dass eine vergleichbare Qualifizierung in Niedersachsen nicht angeboten wird.

 

4. Wenn Sie bei Frage 8 irgendwo "Nein" angekreuzt haben, dann setzen Sie sich bitte unmittelbar mit Ihrer Regionalen Anlaufstelle in Verbindung.

 

5. Wenn Sie bei Frage 9 ein Kreuz in der Reihe der Großunternehmen gesetzt haben, dann setzen Sie sich bitte unmittelbar mit Ihrer Regionalen Anlaufstelle in Verbindung.

 

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Abrechnungsphase = Auszahlung der Fördermittel -Welche Unterlagen sind nach Ende der Qualifizierung einzureichen, damit Sie die Fördermittel erhalten?

 

Vergleichen Sie Ihr Bewilligungsschreiben. Dort ist genau angegeben, welche Unterlagen Sie einreichen müssen, damit Sie die Fördermittel erhalten können.

 

 

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Ausfüllhilfen ("So geht es am schnellsten und führt zu den wenigsten Rückfragen!")

 

Die Regionalen Anlaufstellen möchten Ihnen ein schnelles und reibungsloses Antragsverfahren bieten. Je besser die Anträge ausgefüllt sind, desto weniger Rückfragen gibt es und desto schneller und reibungsloser wird Ihr Antrag bearbeitet. Hier einige Tipps:

 

Füllen Sie das Antragsformular VOLLSTÄNDIG aus.

 

Frage 3: Tragen Sie Ihre Kontonummer und Bankverbindung ein. Nach Ende der Qualifizierung und Einreichung aller Unterlagen möchte Ihnen die Regionale Anlaufstelle auch die Fördermittel überweisen.

 

Frage 8:  Wenn Sie bei Frage 8 irgendwo "Nein" angekreuzt haben, dann setzen Sie sich bitte unmittelbar mit Ihrer Regionalen Anlaufstelle in Verbindung.

 

Frage 9: Bei Frage 9 müssen immer MINDESTENS 2 Kriterien angekreuzt werden.

- IMMER anzukreuzen ist die "Anzahl der Beschäfigten".

- Ein Kriterium ist bei "Jahresumsatz" ODER "Jahresbilanz" anzukreuzen.

 

Frage 9: Wenn Sie bei Frage 9 ein Kreuz in der Reihe der Großunternehmen gesetzt haben, dann setzen Sie sich bitte unmittelbar mit Ihrer Regionalen Anlaufstelle in Verbindung.

 

Frage 13: Tragen Sie hier die Kursbezeichnung = Kursname ein.

 

Frage 15: Warum ist die Qualifizierung für Ihr Unternehmen wichtig? IWIN ist ein Förderprogramm, das den Strukturwandel in den Unternehmen unterstützen soll. Sie wollen neue Strukturen im Unternehmen aufbauen. Sie wollen sich den neuen Marktstrukturen anpassen.  usw. Tragen Sie bei Frage 15 Ihre Antwort ein. Vergleichen Sie dazu die Frage 16. Dort kreuzen ja an, aus welchem Grund Sie die Qualifizierung machen. Beispiel: "Mit der Qualifizierung wollen wir neue Märkte erschließen".

 

Frage 17: Die Kursstunden müssen mit den Kursstunden aus dem  Angebot oder dem Flyer/Schreiben des Bildungsträgers übereinstimmen. Bitte achten Sie darauf, dass Sie eindeutige Angaben zu den Stunden machen und vorlegen. Angaben sind in UNTERRICHTSstunden und/oder in ZEITStunden anzugeben. Angaben, wie 100 Stunden, reichen der Regionalen Anlaufstelle (RAS) NICHT aus. Die RAS wird von Ihnen ein eindeutiges Angebot in Unterrichts- oder Zeitstunden anfordern. Das verzögert die Antragstellung.

 

Frage 18: Ankreuzfeld: Lesen Sie bitte genau! Wenn Sie sich bereits zum Kurs angemeldet haben, dann ist eine Förderung nicht mehr möglich.

 

Frage 27: Sie haben

- "Ja, für die ganze Zeit" oder

- "Ja für ___ Zeitstunden" angekreuzt. 

Ihr Mitarbeiter/-in soll also freigestellt werden. Fügen Sie einen Gehaltsnachweis aus dem Vormonat der Antragstellung (z.B. Datev-Nachweis, Nachweis durch Steuerberater usw.) bei.

 

Frage 28: Bei Frage 27 haben Sie "Ja, für die ganze Zeit" oder "Ja für ___ Zeitstunden" angekreuzt. 

In diesem Fall füllen Sie bitte alle Felder bei Frage 28 aus. Die Angaben in der zweiten Reihe "Bruttogehalt" und SV-AG (= Sozialversicherungsbeitrag des Arbeitgebers) müssen mit den Angaben auf dem Gehaltsnachweis übereinstimmen.

 

Unterschreiben Sie den Antrag, fügen Sie die notwendigen Unterlagen bei (siehe oben), machen Sie sich eine Kopie aller Unterlagen, verschicken Sie den Antrag an Ihre Regionale Anlaufstelle und schon ist alles "Fertig!"

 

Vielen Dank!

 

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Antragstellung mit Freistellung des/der Mitarbeiters/-in

 

Wenn der/die Mitarbeiter/-in für die Qualifizierung freigestellt werden soll, d.h. dass die Qualifzierungsstunden als Arbeitsstunden durch den Arbeitgeber anerkannt werden, muss mit dem Antrag ein Gehaltsnachweis vom Vormonat des/der Mitarbeiters/-in an die Regionale Anlaufstelle geschickt werden.

 

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Pressemitteilung durch die Pressestelle des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit, www.mw.niedersachsen.de, Friedrichswall 1, 30159 Hannover

2.7.2010

Individuelle Weiterbildung in Niederachsen (IWiN)

Bode: Land stellt über 20 Millionen Euro zur beruflichen Qualifizierung bereit

HANNOVER.„Qualifizierte Fachkräfte sind unabdingbar für die Wettbewerbsfähigkeit der niedersächsischen Wirtschaft. Berufliche Weiterbildung muss deshalb eine Selbstverständlichkeit für alle niedersächsischen Betriebe und Beschäftigten sein. Auch für die Landesregierung ist die berufliche Qualifizierung von zentraler Bedeutung. Daher stellen wir für die Weiterbildung von Beschäftigten und Selbständigen in mittelständischen Unternehmen bis Ende 2013 erneut mehr als 20 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Landes bereit", sagte heute Niedersachsens Wirtschafts- und Arbeitsminister Jörg Bode zum Auftakt der neuen Projektphase des Förderprogramms ‚Individuelle Weiterbildung in Niedersachsen (IWiN)’.
Ab sofort können kleine und mittlere Unternehmen für Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung jährlich Fördermittel in Höhe von bis zu 5.000 Euro im Konvergenzgebiet des ehemaligen Regierungsbezirks Lüneburg und bis zu 4.000 Euro in den übrigen Regionen Niedersachsens erhalten.
Im Rahmen von IWiN konnten in der laufenden EU-Förderperiode 2007-2013 bisher bereits 16.800 individuelle Weiterbildungen für Beschäftigte und Selbständige aus 7.700 KMU gefördert werden.
„Der große Erfolg des Förderprogramms geht vor allem auf die intensive betriebsnahe Beratung durch die Regionalen Anlaufstellen zurück. Dieses einmalige Beratungsnetz ist ein besonderes Verdienst der niedersächsischen Industrie- und Handelskammern, der Handwerkskammern und der Osterholzer Pro Arbeit GmbH“, dankte Bode den Trägern der Regionalen Anlaufstellen. „Ich freue mich, dass die partnerschaftliche Zusammenarbeit aller Beteiligten im Interesse der niedersächsischen Wirtschaft für weitere drei Jahre fortgesetzt werden kann.“
 

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  Ablaufdiagramm des IWIN-Antragsverfahrens (bitte ausdrucken!)

 

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Bitte beachten Sie die Rubrik "AKTUELLES " auf der linken Seite. Hier erfahren Sie Neuigkeiten aus dem Förderprogramm.

 

Die Neuigkeiten im Überblick?

 

Ab dem 1.7.2010 gibt es einige Neuerungen.

(Siehe Rubrik "Aktuelles" und "Downloads")

 

Ab 10.5.2010 ist ein neues Antragsformular zu benutzen! 

 

Das Antragsverfahren von IWiN hat sich geändert!

 

IWiN ist auf der ESF-Messe in Celle am 15.6.2010 vertreten!

 

 
Ziele Drucken

Mit dem Programm "IWiN - Individuelle Weiterbildung in Niedersachsen" fördert das Land Niedersachsen die Weiterbildung von Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Hierzu werden Zuschüsse aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Landes Niedersachsen gezahlt.

 

Durch die Förderung sollen sich die niedersächsischen KMU und deren MitarbeiterInnen weiterentwickeln, um sich den neuen Herausforderungen der sich ständig ändernden Märkte stellen zu können.

 

Für die Beratung und Antragstellung der KMU wurden in ganz Niedersachsen Regionale Anlaufstellen eingerichtet, die den antragstellenden Unternehmen mit Rat und Tat zur Seite stehen sollen.

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Förderfähige Unternehmen Drucken

nh03_ha_hoppe_tischlerei.pngDurch die Förderung von individuellen Weiterbildungsmaßnahmen soll der Strukturwandel in Niedersachsen unterstützt werden. Eine Förderung erhalten kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Betriebssitz in Niedersachsen. 

 

Kleine und mittlere Unternehmen beschäftigen weniger als 250 MitarbeiterInnen und haben einen Jahresumsatz von weniger als 50 Mio. Euro oder beschäftigen weniger als 250 MitarbeiterInnen und haben eine Bilanzsumme von weniger als 43 Mio. Euro. 

 

Bei der Größenermittlung werden auch Partnerunternhmen und verbundene Unternehmen mitgezählt. Wenn das antragstellende Unternehmen also Beteiligungen an anderen Unternehmen besitzt oder andere Unternehmen an dem antragstellenden Unternehmen beteiligt sind, dann müssen die jeweiligen Größen aller Unternehmen addiert werden. 

Sollte dieses bei Ihnen der Fall sein, dann nehmen Sie bitte Kontakt zu Ihrer Regionalen Anlaufstelle auf, da bei der Ermittlung unterschiedliche Konstellationen zu berücksichtigen sind. 

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Förderfähige Weiterbildung Drucken

Gefördert wird die berufliche Weiterbildung von Beschäftigten in niedersächsischen kleinen und mittleren Unternehmen oder von Betriebsinhaberinnen bzw. Betriebsinhabern von Kleinunternehmen mit weniger als 50 Beschäftigen.

 

Wichtig ist, dass die Weiterbildung zur Anpassung an den Strukturwandel des antragstellenden Unternehmens beiträgt. (siehe auch die Rubrik "Förderung -> Beispiele") So sollen sich z.B. die Unternehmen durch die Qualifizierung ihrer MitarbeiterInnen neue Geschäftsfelder erschließen können, die Beherrschung neuer Technologien erlernen oder sich für internationale Geschäfte fit machen. Kurzum: Die Unternehmen sollen ihre Wettbewerbsfähigkeit in den sich immer schneller verändernden Märkten erhöhen. Die Weiterbildung sollte in Niedersachsen durchgeführt werden.

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Fördergebiete Drucken

karte_klein.pngDie Europäische Union hat das Land Niedersachsen in zwei Fördergebiete aufgeteilt. Dieses sind die Gebiete "Konvergenz" und "RWB". Die anliegende Karte in der Rubrik "Regionale Anlaufstellen" zeigt die genaue Aufteilung der zwei Fördergebiete.  

 

Bei Antragstellung müssen sich die kleinen und mitteren Unternehmen an die für sie zuständige Regionale Anlaufstelle (RAS) wenden. Befindet sich der Betriebssitz des antragstellenden Unternehmens im Fördergebiet "Konvergenz", dann ist der Antrag auch bei einer RAS im Konvergenz-Fördergebiet zu stellen.

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Förderhöhe Drucken

Die Förderung erfolgt in Höhe eines Zuschusses zu den Kosten der Weiterbildung. Gefördert werden die tatsächlichen Ausgaben für die Weiterbildung bis zu einer Höhe von 20,00 Euro pro Stunde und TeilnehmerIn.

Über die Höhe der Förderung entscheidet die Regionale Anlaufstelle auf der Grundlage des Antrags und der Richtlinienbestimmungen.

 

Die Höhe des Zuschusses hängt auch von der Höhe der Freistellung ab. Dabei können sich die antragstellenden Unternehmen aussuchen, ob sie die/den Mitarbeiterin/Mitarbeiter für die Weiterbildung freistellen oder die Unterrichtsstunden nicht als Arbeitszeit angerechnet werden.

 

Freistellung bedeutet, dass der Lohn bzw. Gehalt für den Beschäftigten während der Zeit der Weiterbildung weitergezahlt wird. Der Beitrag des Unternehmens besteht bei einer Freistellung demnach aus den Freistellungskosten und aus der Zahlung eines Direktbeitrages von mindestens 10% der Weiterbildungskosten. Erfolgt keine Freistellung, dann erhöht sich der finanzielle Direktbeitrag entsprechend. 

 

Beispiel: Die Qualifizierung kostet 1000 Euro und dauert 100 Zeitstunden. Frau Musterfrau soll an der Qualifizierung teilnehmen.

 

1. Es erfolgt eine Freistellung. Die Weiterbildung findet während der Arbeitszeit der Mitarbeiterin statt. Das Unternehmen zahlt den Lohn der Mitarbeiterin während der Qualifizierung weiter. Für Frau Musterfrau fallen Freistellungskosten von 800 Euro an.

Der Beitrag des Unternehmens besteht in diesem Fall aus den Freistellungskosten von 800 Euro und aus der Zahlung eines Direktbeitrages von mindestens 10% der Weiterbildungskosten, hier 100 Euro. Als Förderung erhält das Unternehmen 900 Euro.


2. Es erfolgt keine Freistellung. Die Qualifizierung ist zwar betrieblich veranlasst, der Lohn der Mitarbeiterin wird während der Qualifizierungszeit aber nicht weitergezahlt.

In diesem Fall besteht der Beitrag des Unternehmens nur aus dem finanziellen Direktbeitrag in Höhe von 500 Euro, da die Freistellungskosten entfallen. Als Förderung erhält das Unternehmen einen Zuschuss von 500 Euro.

 

Es gibt jedoch noch weitere Bestimmungen zu beachten. So ist z.B. die Maximalförderung je Betrieb in Abhängigkeit vom Fördergebiet unterschiedlich.

Für eine genaue Ermittlung Ihrer Förderhöhe nehmen Sie deshalb bitte Kontakt zu Ihrer Regionalen Anlaufstelle auf.

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Antragsverfahren Drucken

 antragsformular_iwin_stand_2008_allgemein.png

Ihr Unternehmen stellt einen Antrag bei der für Ihre Region zuständigen Regionalen Anlaufstelle. (Siehe Rubrik "Regionale Anlaufstellen") 

 

Die notwendigen Unterlagen finden Sie in der Rubrik "Downloads" auf dieser Internetseite.

 

Für jede Qualifizierung müssen Sie einen Antrag auf Förderung ausfüllen. Möchten Sie z.B. drei MitarbeiterInnen schulen, dann müssen Sie drei Anträge auf Förderung stellen. Ein Antrag ist schnell ausgefüllt, da viele Felder auf dem Formular zum Ankreuzen sind. 

 

Zusätzlich müssen Sie ein Angebot des Weiterbildungsträgers mit Kursbeschreibung und Kurskosten beifügen.

Alles weitere wird Ihre Regionale Anlaufstelle mit Ihnen besprechen.

 

Bitte beachten Sie, dass Sie sich erst zum Kurs anmelden dürfen, nachdem die Antragsphase beendet wurde, d.h. nachdem Sie das Förderangebot Ihrer Regionalen Anlaufstelle angenommen haben. Hier haben wir Ihnen das Antragsverfahren noch einmal bildlich dargestellt: Ablaufdiagramm .

 

iwin_antragsverfahren_2010_40.jpg

 

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Beispiele Drucken

„Ein Unternehmer muss hungrig sein!"

 

Motivation und Qualifikation sind für Michael Grabig die Grundpfeiler des Erfolgs. Seine Mitarbeiter spornt er durch Prämienzahlungen und Weiterbildungen an.

 

 

 

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