| Förderfähige Weiterbildung |
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Gefördert wird die berufliche Weiterbildung von Beschäftigten in niedersächsischen kleinen und mittleren Unternehmen oder von Betriebsinhaberinnen bzw. Betriebsinhabern von Kleinunternehmen mit weniger als 50 Beschäftigen.
Wichtig ist, dass die Weiterbildung zur Anpassung an den Strukturwandel des antragstellenden Unternehmens beiträgt. (siehe auch die Rubrik "Förderung -> Beispiele") So sollen sich z.B. die Unternehmen durch die Qualifizierung ihrer MitarbeiterInnen neue Geschäftsfelder erschließen können, die Beherrschung neuer Technologien erlernen oder sich für internationale Geschäfte fit machen. Kurzum: Die Unternehmen sollen ihre Wettbewerbsfähigkeit in den sich immer schneller verändernden Märkten erhöhen. Die Weiterbildung sollte in Niedersachsen durchgeführt werden. Die Weiterbildungsmaßnahme soll zum Strukturwandel beitragen. Das einzelne Unternehmen ist in unterschiedlicher Ausprägung vom Strukturwandel betroffen, zum Beispiel von Veränderungen der Wettbewerbssituation auf dem Markt, geänderten Anforderungen der Kunden oder der Einführung neuer Technologien und Produkte. Diese Änderungen erfordern neue Kenntnisse und Kompetenzen der Beschäftigten. Für die Förderentscheidung durch die Regionale Anlaufstelle ist es erforderlich, dass das Unternehmen bei Antragsstellung im individuellen Fall beschreibt, warum die Qualifizierung für die Beschäftigte/den Beschäftigten und den Betrieb notwendig ist und zur Stabilisierung der Beschäftigung beiträgt. Gefördert werden Qualifizierungen, die sich beziehen auf
- die Vermittlung von beruflichen Fachkenntnissen oder
Berufliche Fachkenntnisse müssen allgemein auf dem Arbeitsmarkt verwendbar sein.
Die Regionale Anlaufstelle berät bei der Auswahl einer geeigneten Qualifizierung. Das Unternehmen kann aus dem breiten Spektrum der Weiterbildungsangebote verschiedener Bildungsträger auch selbst auswählen. Die Regionale Anlaufstelle prüft in jedem Fall die Förderfähigkeit. Die Gesamtdauer der Qualifizierung sollte 30 (Zeit-)Stunden nicht unterschreiten. Ein Zertifikat sollte die Inhalte und den Umfang dokumentieren. Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn die entsprechende Qualifizierungsmaßnahme (der Kurs) bereits mit ESF-Mitteln anderer Bundes- und Landesprogramme bezuschusst wird. |