Förderfähige Weiterbildung

Gefördert wird die berufliche Weiterbildung von Beschäftigten in niedersächsischen kleinen und mittleren Unternehmen oder von Betriebsinhaberinnen bzw. Betriebsinhabern von Kleinunternehmen mit weniger als 50 Beschäftigen.

 

Wichtig ist, dass die Weiterbildung zur Anpassung an den Strukturwandel des antragstellenden Unternehmens beiträgt. (siehe auch die Rubrik "Förderung -> Beispiele") So sollen sich z.B. die Unternehmen durch die Qualifizierung ihrer MitarbeiterInnen neue Geschäftsfelder erschließen können, die Beherrschung neuer Technologien erlernen oder sich für internationale Geschäfte fit machen. Kurzum: Die Unternehmen sollen ihre Wettbewerbsfähigkeit in den sich immer schneller verändernden Märkten erhöhen. Die Weiterbildung sollte in Niedersachsen durchgeführt werden.

Die Weiterbildungsmaßnahme soll zum Strukturwandel beitragen. Das einzelne Unternehmen ist in unterschiedlicher Ausprägung vom Strukturwandel betroffen, zum Beispiel von Veränderungen der Wettbewerbssituation auf dem Markt, geänderten Anforderungen der Kunden oder der Einführung neuer Technologien und Produkte. Diese Änderungen erfordern neue Kenntnisse und Kompetenzen der Beschäftigten.

Für die Förderentscheidung durch die Regionale Anlaufstelle ist es erforderlich, dass das Unternehmen bei Antragsstellung im individuellen Fall beschreibt, warum die Qualifizierung für die Beschäftigte/den Beschäftigten und den Betrieb notwendig ist und zur Stabilisierung der Beschäftigung beiträgt.

Gefördert werden Qualifizierungen, die sich beziehen auf

- die Vermittlung von beruflichen Fachkenntnissen oder
- die Vermittlung von methodischen Kenntnissen (z. B. Moderation, Präsentation) oder
- die Stärkung der Sozialkompetenz (z. B. Kommunikation) im Beruf.

Berufliche Fachkenntnisse müssen allgemein auf dem Arbeitsmarkt verwendbar sein.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Maßnahmen,

die überwiegend Firmen und Produktschulugen enthalten,

die überwiegend der Einweisung in einfache Maschinen- oder Anlagenbenutzung dienen,

die Fahrerlaubnisse vermitteln,

die Sachkundenachweise für gesetzlich vorgeschriebene Funktionen beinhalten, sofern es sich nicht um Erstschulungen zur Geschäftsfelderweiterung oder zum Ausbau der Kunden- und Dienstleistungsorientierung handelt,

für Personen, die einen Anspruch auf BAföG oder AFBG haben,

die der ausschließlichen Vermittlung von Grundkenntnissen (insbesondere im EDV- oder Fremdsprachenbereich) dienen,

die der Qualifizierung von Personen dienen, die in der Land- und Forstwirtschaft oder im Gartenbau tätig sind,

für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes,

für die eine Förderung aus ESF-Mitteln anderer Landes- oder Bundesprogramme oder aus anderen Mitteln der Europäischen Union insbesondere des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), des Europäischen Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) oder des Europäischen Fischereifonds (EFF) erfolgt und

die aus anderen öffentlichen Programmen oder aufgrund von tariflichen oder öffentlich-rechtlichen Bestimmungen oder durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) bezuschusst werden. Diese Programme bzw. Mittel sind vorrangig in Anspruch zu nehmen.

Die Regionale Anlaufstelle berät bei der Auswahl einer geeigneten Qualifizierung. Das Unternehmen kann aus dem breiten Spektrum der Weiterbildungsangebote verschiedener Bildungsträger auch selbst auswählen. Die Regionale Anlaufstelle prüft in jedem Fall die Förderfähigkeit.

Die Gesamtdauer der Qualifizierung sollte 30 (Zeit-)Stunden nicht unterschreiten. Ein Zertifikat sollte die Inhalte und den Umfang dokumentieren.

Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn die entsprechende Qualifizierungsmaßnahme (der Kurs) bereits mit ESF-Mitteln anderer Bundes- und Landesprogramme bezuschusst wird.